Kinder (6–16 Jahre) bzw. Jugendliche (16–25 Jahre), die im gleichen Haushalt wie ihre Eltern leben, erhalten ihr BÜGA mit Vergünstigung, wenn mindestens ein Elternteil ein Basis-BÜGA* besitzt. Zudem profitiert der zweite Elternteil vom preisgünstigen BÜGA Familia, wenn ein Kind ein gültiges BÜGA Familia (Kind oder Jugend) besitzt.
Für diese BÜGA-Kombinationen ist eine Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als 30 Tage) und / oder das Familienbüchlein vorzuweisen. Für Jugendliche über 16 Jahre ist eine Wohnsitzbescheinigung zwingend erforderlich.
*Als Basis-BÜGA oder Schweizer GA gilt ein Jahresabonnement für Erwachsene, Jugend, Senioren, Menschen mit Handicap.